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Coronavirus

Unterstützung für den Kultursektor bis Ende 2022

Sehr geehrte Kulturschaffende, sehr geehrte Kulturunternehmer

Die wirtschaftliche Situation der Kulturunternehmen und der Kulturschaffenden ist nach wie vor in hohem Masse angespannt und in manchen Fällen existenzbedrohend. Der Kulturbereich war als erster von den Massnahmen betroffen und wird es vermutlich als letzter noch sein. Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmen als wirkungsvolle Abfederungsmassnahme erwiesen. Die Sicherung der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Strukturen im Kanton Schaffhausen ist daher eines der wichtigen Ziele und ein politisches Bekenntnis zur Kultur.

Das Bundesparlament beschloss am 17. Dezember 2021 die Verlängerung des Covid-Gesetzes. Am gleichen Tag genehmigte der Bundesrat die entsprechende Verordnung zur Umsetzung von Art. 11 des Covid-Gesetzes (Massnahmen im Kultursektor).

Damit werden die Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen im Kultursektor um ein Jahr verlängert. Auch der Kanton Schaffhausen wird wie bisher Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte mit dem Bund zusammen finanzieren.

Informationen:

  • Merkblätter und Gesuchsformulare für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie für Transformationsprojekte finden Sie hier.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: kulturhilfe@sh.ch

Wir sind uns der besonderen Situation bewusst und nehmen die Lage sehr ernst. In einer gemeinsamen Anstrengung werden wir die Folgen meistern, damit wir uns nach der Corona-Krise auf ein weiteres vielfältiges und buntes Schaffhauser Kulturleben freuen können.

Regierungsrat Patrick Strasser, Kulturdirektor Kanton Schaffhausen

Dr. Roland E. Hofer, Leiter Fachstelle für Kulturfragen

Medienmitteilung 04.06.2022

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz
Covid19 Kulturverordnung
Erläuterungen zur Covid19 Kulturverordnung
Prioritäten

Umsetzung

Ausfallentschädigung für Kulturtunternehmen

Merkblatt Ausfallentschädigung Kulturunternehmen
Aktuelle FAQ's Kulturunternehmen

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

Merkblatt Ausfallentschädigung Kulturschaffende
Aktuelle FAQ's Kulturschaffende

Transformationsprojekte

Merkblatt Transformationsprojekte
Aktuelle FAQ's Transformationsprojekte

Fristen

Termine für Gesuche um Ausfallentschädigung

Die Gesuche sind grundsätzlich rückwirkend einzureichen, d.h. der Schaden muss zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung bereits eingetreten sein. 

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2022 sind so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Mai 2022 einzugeben.

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Juni 2022 sind so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Juli 2022 einzugeben.

Die Fristen sind verbindlich (Verwirkungsfristen). Verspätet oder zu früh angemeldete Schäden werden nicht berücksichtigt.

Die angeführten Fristen für den Schadenszeitraum beziehen sich bei Veranstaltungen oder Projekten auf denjenigen Zeitraum, in dem die entsprechende Veranstaltung oder das Projekt geplant war. Gab es Kosten – z.B. eine Lokalmiete oder Personalkosten –, die bereits vorher in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Projekt entstanden sind, können diese bei der Ausfallentschädigung geltend gemacht werden.



Termine für Gesuche um Ausfallentschädigung Kulturschaffende

Die Gesuche sind grundsätzlich rückwirkend einzureichen, d.h. der Schaden muss zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung bereits eingetreten sein. 

Es gelten folgende Schadens- und Gesuchsperioden und damit verbundene Fristen:


Alle Kulturschaffende (selbstständigerwerbend sowie freischaffend):

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2022 sind so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Mai 2022 einzugeben.

Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Juni 2022 sind so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Juli 2022 einzugeben.

Die Fristen sind verbindlich (Verwirkungsfristen). Verspätet oder zu früh angemeldete Schäden werden nicht berücksichtigt.


Die angeführten Fristen für den Schadenszeitraum beziehen sich bei Veranstaltungen oder Projekten auf denjenigen Zeitraum, in dem die entsprechende Veranstaltung oder das Projekt geplant war. Gab es Kosten – z.B. eine Lokalmiete oder Personalkosten –, die bereits vorher oder danach in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Projekt entstanden sind, können diese bei der Ausfallentschädigung geltend gemacht werden.



Termine für Gesuche um Transformationsprojektbeiträge


Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte können laufend eingegeben werden. Es wird empfohlen, sie frühzeitig und vor Projektstart einzureichen. Der letztmögliche Eingabetermin ist der 30. November 2022.
Kontakt
  • KULTURRAUM.SH
  • c/o Kultur & Theater
  • Herrenacker 23
  • 8200 Schaffhausen
  • info@kulturraum.sh
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