Sehr geehrte Kulturschaffende, sehr geehrte Kulturunternehmer
Die wirtschaftliche Situation der Kulturunternehmen und der Kulturschaffenden ist nach wie vor in hohem Masse angespannt und in manchen Fällen existenzbedrohend. Der Kulturbereich war als erster von den Massnahmen betroffen und wird es vermutlich als letzter noch sein. Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmen als wirkungsvolle Abfederungsmassnahme erwiesen. Die Sicherung der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Strukturen im Kanton Schaffhausen ist daher eines der wichtigen Ziele und ein politisches Bekenntnis zur Kultur.
Das Bundesparlament beschloss am 17. Dezember 2021 die Verlängerung des Covid-Gesetzes. Am gleichen Tag genehmigte der Bundesrat die entsprechende Verordnung zur Umsetzung von Art. 11 des Covid-Gesetzes (Massnahmen im Kultursektor).
Damit werden die Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen im Kultursektor um ein Jahr verlängert. Auch der Kanton Schaffhausen wird wie bisher Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte mit dem Bund zusammen finanzieren.
Informationen:
- Merkblätter und Gesuchsformulare für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie für Transformationsprojekte finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: kulturhilfe@sh.ch
Wir sind uns der besonderen Situation bewusst und nehmen die Lage sehr ernst. In einer gemeinsamen Anstrengung werden wir die Folgen meistern, damit wir uns nach der Corona-Krise auf ein weiteres vielfältiges und buntes Schaffhauser Kulturleben freuen können.
Regierungsrat Patrick Strasser, Kulturdirektor Kanton Schaffhausen
Dr. Roland E. Hofer, Leiter Fachstelle für Kulturfragen