Der Kanton Schaffhausen fördert das kulturelle Schaffen durch die folgenden Massnahmen:
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Projektbeiträge
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Förderbeiträge
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Atelierstipendien
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Leistungsvereinbarungen
Der Kanton Schaffhausen fördert das kulturelle Schaffen durch die folgenden Massnahmen:
Projektbeiträge
Förderbeiträge
Atelierstipendien
Leistungsvereinbarungen
Gesuche um Projektbeiträge können laufend elektronisch über die Email-Adresse kulturfoerderung@sh.ch oder via Post eingereicht werden. Die Einreichung muss mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn oder Erstpublikation erfolgen. Zur Beurteilung notwendig sind:
Die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Gesuchseingang. Projektbeiträge werden in der Regel bis zu einer Höhe von CHF 5'000.– gewährt. Gesuche sind zu senden an:
Postanschrift:
Kanton Schaffhausen
Erziehungsdepartement, Fachstelle Kultur
Herrenacker 3
CH-8200 Schaffhausen
Insgesamt stehen jährlich 160'000 Franken zur Vergabe bereit, die vom Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestbeitrag, der vergeben werden kann, beträgt 15'000 Franken. Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 10 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden.
Weitere Informationen
Der Kanton Schaffhausen schreibt jährlich zwei bis vier Atelierstipendien in Berlin aus. Die Bewerbenden können einen Aufenthalt von 3 Monaten oder 6 Monaten beantragen. Das Atelier befindet sich in Berlin-Mitte an der Rungestrasse 20 und besteht aus einem Dachatelier zur künstlerischen Arbeit und einer Wohnung im selben Gebäude. Der Aufenthalt beträgt drei oder sechs Monate und wird durch einen monatlichen Zuschuss von Fr. 2200.00 an die Lebenshaltungskosten unterstützt. Zur Bewerbung eingeladen sind professionelle Kulturschaffende, die entweder aus dem Kanton Schaffhausen stammen (Bürgerrecht), seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens zehn Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnort. Bewerbungen sind alters- und spartenunabhängig möglich.
Weitere Informationen zu Atelierstipendien
Der Kanton Schaffhausen hat in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen mit etablierten Kulturanbietern aus dem Kulturraum Schaffhausens Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sollen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Finanzierungsträgern und den Kulturanbietern ermöglichen, welches auf Transparenz und Kooperation basiert.
KONTAKT
Fachstelle für Kultur des Kantons Schaffhausen
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
CH-8200 Schaffhausen
T: +41 (0) 52 632 69 47
Mail: serge.honegger@sh.ch
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