Der Kanton Schaffhausen fördert das kulturelle Schaffen durch die folgenden Massnahmen:
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Projektbeiträge
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Förderbeiträge
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Atelierstipendien
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Leistungsvereinbarungen
Der Kanton Schaffhausen fördert das kulturelle Schaffen durch die folgenden Massnahmen:
Projektbeiträge
Förderbeiträge
Atelierstipendien
Leistungsvereinbarungen
Gesuche um Projektbeiträge können laufend schriftlich eingereicht werden. Zur Beurteilung notwendig sind:
Die Entscheidung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Gesuchseingang. Projektbeiträge werden in der Regel bis zu einer Höhe von CHF. 5'000.– gewährt. Gesuche sind zu senden an:
Fachstelle für Kulturfragen des Kantons Schaffhausen
Herrenacker 3
CH-8200 Schaffhausen
Insgesamt stehen jährlich 110'000 Franken zur Vergabe bereit, die vom Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestbeitrag, der vergeben werden kann, beträgt 15'000 Franken. Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 15 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden.
Weitere Informationen
Der Kanton Schaffhausen betreibt seit Frühjahr 2004 in Berlin ein Wohnatelier. Zur Bewerbung sind professionelle Kulturschaffende eingeladen, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens fünfzehn Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und an keine Altersgrenze gebunden. Der Aufenthalt in Berlin beträgt in der Regel mindestens 6, maximal 12 Monate. Der Kanton Schaffhausen stellt das Wohnatelier unentgeltlich zur Verfügung und richtet einen monatlichen Zuschuss an die Lebenshaltungskosten aus.
Reglemente und Bewerbungsformulare finden Sie hier.
Der Kanton Schaffhausen hat in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen mit etablierten Kulturanbietern aus dem Kulturraum Schaffhausens Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sollen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Finanzierungsträgern und den Kulturanbietern ermöglichen, welches auf Transparenz und Kooperation basiert.
KONTAKT
Fachstelle für Kultur des Kantons Schaffhausen
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
CH-8200 Schaffhausen
T: +41 (0) 52 632 69 47
Mail: serge.honegger@sh.ch
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