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Kulturförderung Kanton Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen fördert das kulturelle Schaffen durch die folgenden Massnahmen:

  • Projektbeiträge

  • Förderbeiträge

  • Atelierstipendien

  • Leistungsvereinbarungen

Kantonale Strategie zur Kulturförderung, 2010


PROJEKTBEITRÄGE


Gesuche um Projektbeiträge können laufend schriftlich eingereicht werden. Zur Beurteilung notwendig sind:

  • Projektbeschrieb
  • Budget
  • Finanzierungsplan
  • Biografische Angaben zu den Gesuchstellern und Mitwirkenden


Die Entscheidung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Gesuchseingang. Projektbeiträge werden in der Regel bis zu einer Höhe von CHF. 5'000.– gewährt. Gesuche sind zu senden an:

Fachstelle für Kulturfragen des Kantons Schaffhausen
Herrenacker 3
CH-8200 Schaffhausen



FÖRDERBEITRÄGE

Insgesamt stehen jährlich 160'000 Franken zur Vergabe bereit, die vom Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestbeitrag, der vergeben werden kann, beträgt 15'000 Franken. Zur Bewerbung zugelassen sind professionelle Kulturschaffende, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 10 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und nicht an eine Altersgrenze gebunden.

Weitere Informationen



ATELIERSTIPENDIEN

Der Kanton Schaffhausen betreibt seit Frühjahr 2004 in Berlin ein Wohnatelier. Zur Bewerbung sind professionelle Kulturschaffende eingeladen, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder ihren Produktionsstandort im Kanton Schaffhausen betreiben. Ferner sind zur Bewerbung Kulturschaffende zugelassen, die im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens fünfzehn Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Die Bewerbungen sind für alle Sparten offen und an keine Altersgrenze gebunden. Der Aufenthalt in Berlin beträgt in der Regel mindestens 6, maximal 12 Monate. Der Kanton Schaffhausen stellt das Wohnatelier unentgeltlich zur Verfügung und richtet einen monatlichen Zuschuss an die Lebenshaltungskosten aus.

Reglemente und Bewerbungsformulare finden Sie hier.



LEISTUNGSVEREINBARUNGEN

Der Kanton Schaffhausen hat in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen mit etablierten Kulturanbietern aus dem Kulturraum Schaffhausens Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sollen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Finanzierungsträgern und den Kulturanbietern ermöglichen, welches auf Transparenz und Kooperation basiert.



KONTAKT

Fachstelle für Kultur des Kantons Schaffhausen
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
CH-8200 Schaffhausen
T: +41 (0) 52 632 69 47
Mail: serge.honegger@sh.ch
Webseite

Kontakt
  • KULTURRAUM.SH
  • c/o Kultur & Theater
  • Herrenacker 23
  • 8200 Schaffhausen
  • info@kulturraum.sh
Impressum

Die Zusammenstellung der Inhalte dieser Webseite wurde mit der grösstmöglichen Sorgfalt vorgenommen. Dennoch kann für die Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für eventuelle Schäden gleich welcher Art wird ausgeschlossen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sämtliche personenbezogenen Daten, die durch Formulare auf dieser Seite eingegeben werden, werden von uns nur zum dafür vorgesehenen Zweck verwendet und auf Wunsch gelöscht. Herausgeber: Kulturförderung der Stadt Schaffhausen, c/o Kultur & Theater, Herrenacker 23, 8200 Schaffhausen, info@kulturraum.sh, Tel. 052/632 52 61; Konzeption/Design: Eclipse Studios GmbH, Ebnatstrasse 65, 8200 Schaffhausen; Realisierung/CMS Integration: Strichpunkt GmbH, Lagerplatz 6, 8400 Winterthur