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Beiträge an den Musikunterricht

Städtische Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts

Gestützt auf die Verordnung des Grossen Stadtrats vom 23. Februar 2021 unterstützt die Stadt Schaffhausen Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien mit Sonderbeiträgen an den Musikunterricht.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, welche ihren Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen haben und den Musikunterricht an einer im Kanton Schaffhausen anerkannten Musikschule besuchen.

Die Sonderbeiträge an die Semestergebühren können mittels Onlineformular beantragt werden. Der Sonderbeitrag wird anhand des anrechenbaren Einkommens der Eltern berechnet. Das anrechenbare Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerpflichtigen Einkommen zuzüglich 10% des steuerpflichtigen Vermögens. Der Sonderbeitrag wird nach entsprechender Antragsprüfung gemäss der folgenden Tabelle gewährt:

Reglement über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts

Anrechenbares Einkommen              Ermässigung der Semestergebühren

Bis Fr. 30'000                                        80%   

Fr. 30'001 bis Fr. 35'000                    70 %

Fr. 35'001 bis Fr. 40'000                    60 %

Fr. 40'001 bis Fr. 45'000                    50 %

Fr. 45'001 bis Fr. 50'000                    40 %

Fr. 50'001 bis Fr. 55'000                    30 %

Fr. 55'001 bis Fr. 60'000                    20 %

Fr. 60'001 bis Fr. 65'000                    10 %

über Fr. 65'000                                    keine Ermässigung

Sonderbeiträge können für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen beantragt werden, deren Erziehungsberechtigte nicht über ausreichende Mittel zur Deckung der Kosten des Musikunterrichts verfügen.

Hierfür sind folgende Nachweise obligatorisch:

• Rechnung der Semestergebühren
• Aktuellste Veranlagungsverfügung
(Nachweis des steuerpflichtigen Einkommens und steuerpflichtigen Vermögens)

Innerhalb eines Antrages können mehrere Schülerinnen und Schüler einer Familie erfasst werden. 

Antrag einreichen

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  • c/o Kultur & Theater
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