Gestützt auf die Verordnung des Grossen Stadtrats vom 23. Februar 2021 unterstützt die Stadt Schaffhausen Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien mit Sonderbeiträgen an den Musikunterricht.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, welche ihren Wonsitz in der Stadt Schaffhausen haben und den Musikunterricht an einer im Kanton Schaffhausen anerkannten Musikschule besuchen.
Die Sonderbeiträge an die Semestergebühren können mittels Onlineformular beantragt werden. Der Sonderbeitrag wird anhand des anrechenbaren Einkommens der Eltern berechnet. Das anrechenbare Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerpflichtigen Einkommen zuzüglich 10% des steuerpflichtigen Vermögens. Der Sonderbeitrag wird nach entsprechender Antragsprüfung gemäss der folgenden Tabelle gewährt: